Bernhard Rout, Christoph Mantz und Hans Hieb, alle B. und Untergänger in der Stadt Stuttgart, urteilen in einem Streit zwischen den Anwälten des Herzogs <Ulrich>, Martin Nüttel, Rentkammerrat, und Johann Keller, Kastkeller zu Stuttgart, als Klägern, und den Inhabern der Häuser auf dem Burggraben beim Schloß zu Stuttgart, Ruprecht Ramminger, Säckler, Peter Spitzer, Kaspar Hartmann, Franz Laumayer, Kaspar Schmid, Schreiner, und dem Verweser des Armenkastens, als Beklagten, um die Läden, Schweineställe und Wassersteine der letzteren, aus denen dem Herzog zur 'Unlustbarkeit' allerlei Unrat in den Burggraben gelangt, und entscheiden, daß die Beklagten alle nach dem Graben gerichteten Läden und Fenster vergittern und die dort hinausführenden Wasser steine und Abflüsse abstellen müssen, damit nichts mehr hinausgeworfen oder -geschüttet werden kann.