Georg (Jorge) von Rosenberg verpfändet Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihm ein binnen sechs Jahren zurückzuzahlendes Darlehen über 1.000 Gulden gewährt hat, sein Dorf Schillingstadt, das er zur Hälfte als pfälzisches Lehen und zur Hälfte als Eigen hat. Es folgen Details zur dortigen Herrschaft und zur Übergabe. Zur zusätzlichen Besiegelung bittet er seine Vettern Arnold und Michel von Rosenberg hinzu. Der Schultheiß Hans Fewerer und die Gerichtsleute von Schillingstadt Heinz Wewhe, Heinz Boxberger, Klaus Fewerer, Hans Engelhart, Heinz Beringer, Kunz Heckmann (Heckman), Michel Heckmann, Heinz Pless, Kunz Fewerer, Hans Thomas, Hans Schmeuserer (Schmewserer) und Wendel Libich bestätigen, dass die Verpfändung mit ihrem Wissen und Willen geschah, und bitten mangels eines eigenen Siegels den Junker Thomas Rüdt von Collenberg, für sie zu siegeln.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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