Mutter und Schwestern der dritten Regel des heiligen Franziskus zu Schwäbisch Hall (Beginen) verpflichten sich, nachdem ihnen der Stadtrat den Umzug in ein neues und besseres Haus im Berlerhof gestattet hat, der Bürgerschaft mit "gewerbe hantierung" keine Konkurrenz zu machen, sondern sich von Weben, Spinnen, Nähen "und dergleichen frawen arbait" zu ernähren, wobei ihnen höchstens drei Tuch-Webstühle gestattet sind, darüber hinaus wollen sie gegen einen geringen Lohn Kranke pflegen, sofern sie dazu aufgefordert werden. Außerdem geloben sie, keine weiteren Liegenschaften in der Stadt und innerhalb der Landheg zu erwerben und nicht mehr als zwölf Personen in ihr Haus aufzunehmen, auf dass die Stadt, "an aim Rauen ende gelegen", nicht beschwert werde.