Vorschüsse an von Franzosen und Belgiern besonders geschädigte Personen sowie an geflüchtete Arbeiter und Rückzahlung von Vorschüssen (Einzelfälle): Erlass des Reichspräsidenten vom 1. Februar 1923 und Umsetzung

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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