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Nicolaus, des etc. Klosters S. Ludgeri vor Helmstedt verordneter u. confirmirter Propst, u. Bernardus zur Wage, der Zeit einziger Conventual, bekennen, daß Sie dem Andreas Fricken u. seiner Hausfrau Margarete Henkels das neue Haus auf dem Kirchhofe an Meister Curd Grübbelings Stätte auf beider Lebenszeit zur Wohnung u. zum freien Gebrauch verkauft, u. denselben versprochen haben, ihnen zur Instanderhaltung des Hauses das Material zu liefern, wogegen die Käufer kleine Ausbesserungen auf eigne Kosten beschaffen sollen. - So geschehen und geben auf Unserm Closter S. Ludgeri im Jahr Christi 1658 den 25 Tagk des Monats Maii. - (Papier; mit dem untergedruckten Klostersiegel u. den Unterschriften der beiden Aussteller.) Die Urkunde ist durch Einschnitte cassirt, u. bezeugt der Propst Gregorius Overham unter derselben, daß nach des Andreas Fricke Tode dessen Witwe mittelst Zahlung von 25 Reichstaler u. 5 Himten Roggen wegen aller Ansprüche an das Haus abgefunden, u. demgemäß die Urkunde von ihm wieder erlangt sei. - de dat. Helmstedt 12 Juni 1673. -

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Niedersächsisches Landesarchiv
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