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Verschreibung des Conz Rappenherr des Jüngeren von Pforzheim, dass er seine Mutter um die von Conrad von Stetten und dessen Sohn verkauften Güter in Flacht, die er, Conz, von Graf Ulrich von Helfenstein zu einem Erblehen empfangen hat, vertreten wolle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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