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Berthold Stahel, Hans Mulegk und Hans Nyeffer, wegen aufsässiger Reden und Handlungen wider die Obrigkeit anlässlich einer Amtshandlung des Kellers von Lauffen gef., jedoch aus Gnaden wieder freigelassen, geloben eidlich, die ihnen auferlegten Entlassungsbedingungen zu befolgen, nämlich 70 fl und zweimal 40 fl (zus. 150 fl) Strafe zu bezahlen, bis Weihnachten in der Stadt L. Wohnung zu nehmen und dort ihr Leben lang häuslich zu bleiben, sich und ihr Gut der Herrschaft nicht zu entfremden, Rechtshändel mit württembergischen Untertanen nur vor den zuständigen Gerichten auszutragen, und schwören U. Sie setzen ferner je 2 (zusammen 6) Bürgen, die sich verpflichten im Fall der Übertretung dieser U. oder säumiger Zahlung der Strafgelder mit 200 fl (für Berthold Stahel) zu haften bzw. den Grafen nach deren Willen zur Strafe zu stehen. Die 3 A. hatten bei einem Tanz im Dorf Lauffen, als der Keller von Lauffen, Paul Steymlin, einige Leute wegen ihres Verschuldens von amtswegen hatte festnehmen wollen, ihm jedoch abgejagt worden waren, die folgenden strafbaren Handlungen begangen: Stahel hatte gesagt, man solle dem Keller "die prugk fürlouffen" [= vor dem Keller auf die Brücke laufen, um sie zu sperren] und ihn im Dorf behalten. Mulegk hatte im Zorn geschrieen, man solle die Richter und die Achtzehn totschlagen und Hans Nyeffer bei diesem Auflauf im Sturm geläutet. Bürgen: Martin Megelin und Peter Hecht (für Stahel), Neckarhensin und Klaus Schütz aus Kirchheim (a. Neckar) (für Hans Mulegk), Klaus Schütz und Eitel Miller (für Hans Nyeffer).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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