Bischof Arnold von Lübeck absolviert laut der teilweise inserierten Urkunde des Papstes Pius II. von 1462 Juni 12 den Propst von St. Johannis zu Lüneburg Leonardus Lange von allen gegen ihn im Prozess um das Sülzgut der Prälaten ergangenen Urteilen und Strafen.

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