Ulrich Glemß, Binder und B. zu Stuttgart, wegen schlechter Behandlung seiner Ehefrau eine Zeitlang zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, seine Frau künftig wie ein "frommer Biedermann" zu behandeln und schwört U. Außerdem gelobt er mit einem Eid, Ansprüche gegen andere Untertanen des Hz. nur bei den zuständigen Gerichten geltend zu machen und gegen deren Entscheidungen nicht weiter zu appellieren als es die herzogliche Ordnung erlaubt.