Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet im Streit zwischen Hans Schenk von Erbach (Schencke Hansen hern von Erpach) einer- und dessen ehemaligen Keller zu Reichenberg (Richenberg) Hans Hammer (Hansen Hamer), einem Angehörigen des Pfalzgrafen, sowie dessen Ehefrau andererseits folgende Aussöhnung, nachdem eine gütliche Einigung vor den Räten des Pfalzgrafen nicht zu Stande kam: 1. Bezüglich der Rechnungslegung sollen sich beide auf einem von dem Schenk gesetzten Tag vergleichen, wozu Hans Hammer und seine Begleiter Geleit erhalten. Ausbleibende Unklarheiten kommen vor das pfalzgräfliche Hofgericht. [2.] Die von Hans Hammer und seiner Frau beanspruchte Gerechtigkeit des Hauses wird vor dem Hofgericht verhandelt. [3.] Ebenso Schäden beider Seiten. [4.] Auf andere Forderungen gegeneinander wird hiermit verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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