Verordnung Herzog Eberhards III. an Johann Georg Schmid Untervogt zu Brackenheim, die bei der Ankunft der verwitweten Herzogin Anna Sabina [von Württemberg-Weiltingen] aufgelaufenen Kosten von Amts wegen auszuzahlen und die Beamten in Bietigheim und Besigheim und Mundelsheim an die Geldlieferungen zu erinnern