Hans Schneider, B. zu Hohenhaslach, wegen Totschlags einige Zeit zu Vaihingen gef. und nach kaiserlichem Recht und den fürstlichen Mandaten der Todesstrafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und guter Freunde mit der Auflage freigel., sich mit der Verwandtschaft des Getöteten zu vergleichen, gelobt eidlich, zeitlebens keinen Totschlag mehr zu begehen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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