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16 Schiedsleute entscheiden einen Streit zwischen Abt Bernhard [Rockenb(a)uch] und dem Konvent von Bebenhausen und Hans Beringer von Tübingen (Tüwingen) wegen der Untermarkung zweier Fischwasser zu Tübingen (Tüwingen) am Österberg, von denen das eine dem Kloster Bebenhausen zusteht, das andere nach Eigentum demselben, als Lehen dem Hans Beringer gehört, nach den Verträgen der Parteien durch Vernehmung von Briefen und Zeugen durch Setzen zweier Grenzsteine zu beiden Seiten des Neckars: gegen das Dorf Lustnau (Lustnow) und vor dem Großholz in der Schachwiese unter dem Bühl. Nach Lage der angegebenen Marksteine müssten übrigens die beiden Fischwasser sowohl auf Lustnauer als auf Tübinger Markung zu finden sein; hierfür spricht auch eine ältere Urkunde, von der eine Abschrift und Übersetzung diesem Urteil einverleibt ist: Graf Eberhard von Tübingen, genannt Schärer, verkauft, von Schulden gedrückt, an das Kloster Bebenhausen seine Fischenz im Neckar bei Lustnau (Lustnow), welche beginnt von dem Bühl (Byhel) Katzensteig bis unter den Berg Gyrßhalde und endigt bei des Einsiedels Brunnen bis an die Kalkgrube (Kalchgrube) um 65 Pfund Heller. Siegler: Der Aussteller und sein Bruder, Graf Rudolf von Tübingen [vergleiche A 474 U 1195]

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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