Graf Eberhard (V.) d. Ä. freit dem Kloster Sindelfingen drei Häuser daselbst von Zins, Frondienst und Steuer und das Kloster selbst für 30 oder 35 Schweine, die sie in den Ecker treiben dürfen, von Miete und Forsthaber.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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