Die Gebrüber Hermen und Cord, Edle von Werberghe, wohnhaft zur
Sommerschenborch, bekennen, daß sie sich mit Jürges Loman, Prior, Dyderick
Eylsleve, Propst, u. dem Gemeinen Capitel zu St. Ludgeri vor Helmstedt wegen
auf den Feldern zu Sommerstorp, u. Neenstidde vor der Sommerschenburg
belegenen Äcker, da das Kloster meine, daß ihm Alles, was Sie dort unter dem
Pfluge haben, zugehöre, folgendermaßen geeinigt haben: Sie verlassen dem
Kloster gänzlich 7 1/2 Hufen auf den genannten Feldern mit ihren
Zubehörungen, (von welchen zur Zeit Cord Bossen, Bürger in Helmstedt, 3 1/2
Hufen, wovon jährlich 7 Pfennige zu "vartynse" gegeben werden, u. einen Hof
in Sommerstorp, Hinrick Sedorp u. seine Hausfrau 1 1/2 Hufen u. einen Hof
daselbst zu ihrer beider Leiber, u. Sie 2 1/2 Hufen, unter dem Pfluge
haben), zu ruhigem Gebrauch, vorbehältlich der genannten Leute Leibzucht;
wogegen das Kloster Ihnen das Eigenthum seines Ackers (daselbst), den Sie
jetzt unter Ihrem Pfluge haben, läßt, es mag darüber Privilegien haben, oder
nicht. Sie setzen das Kloster in die Were der 7 1/2 Hufen mit allen
Zubehörungen, u. verlassen ihm dieselben, ausgenommen vorgedachte Leibzucht
u. den "vartyns", sowie den Dienst u. Schoß, welche Ihnen die diese 7 1/2
Hufen "fruchtigenden" Meier gleich ihren Nachbaren geben sollen, wofür Sie
dieselben gleich Ihren anderen Untersassen vertheidigen, u. ihnen den
Mitgebrauch des Holzes, des Grases u. der Weide, wie ihren Mitbauern zu
Sommerstorpe einräumen wollen, und verpflichten Sie Sich demnach, das
Kloster an den Äckern auf den genannten Feldern, welche Sie jetzt nicht
unter Ihrem Pfluge haben, namentlich 1/2 Hufe die die Ulrichsche, 2 Hufen,
die Heinrich von Bodendorpe, 1 Hufe die Fricke Walbekes, Bürger in
Helmstedt, u. 1 1/2 Hufen, die Ebeling Wobekes hat, oder was so noch außer
den 7 1/2 Hufen dort ausgethan sein sollte, nicht zu hindern. - Ghegheven na
goddes bord 1430 in sunte Gregorii daghe des hilghen pawestes (12 März.) -
(Mit 2 angehängten Siegeln.)