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Jörg Moll von Weilheim, wegen unerlaubten Fischens in Gewässern des Grafen Ulrich von Helfenstein zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, sich künftig wohl und gehorsam zu verhalten, und schwört U. Er stellt ferner 4 Bürgen, die sich verpflichtet haben, ihn im Fall eines Bruchs dieser U. binnen Monatsfrist nach Bekanntwerden der Übertretung oder auf Aufforderung der Obrigkeit zu überantworten oder 100 fl Poenfall zu bezahlen. Bürgen: Hans Paur von Hepsisau, Jakob Moll von Neidlingen, Wolf Ziegler und Hans Hertzog von Weilheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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