Matthes Scherer, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Hoffmann, Bürgers zu Stettfeld, und seiner Ehefrau Barbara über 25 Gulden gegenüber Johann Rehm, speyrischem Kirchenkollektor am Bruhrain.