Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten Streitigkeiten zwischen Albrecht, Ritter, und dessen Brüdern Hugo und Hans von Rechberg von Hohenrechberg als Kläger einer- und dem Hofmeister seiner Gemahlin, dem Ritter Otto vom Hirschhorn andererseits, nachdem sie die Parteien zu Pfingsten 1481 angehört haben: Otto ist Hans von Rechberg und seinen Brüdern bezüglich des Lehens Hoffenheim (Hofen) nichts pflichtig. In detailliert ausgeführten Reden kommt das Streitobjekt zur Sprache, nämlich Hoffenheim, was einst als Mannlehen von Siegmund von Österreich und der Grafschaft Katzenelnbogen herrührte und das Katharina von Rechberg (+), die Schwester der Rechbergbrüder, nach dem Tod ihres Mannes Melchior vom Hirschhorn innegehabt hat. Diskutiert und erwähnt werden der Charakter ihres Besitzes als Lehen der vom Hirschhorn, der entsprechende Erbgang, vermeintliche Absprachen, die über das Schriftliche hinausgingen, eine noch fällige Heimsteuer und die Kinderlosigkeit des Ehepaars. Als anwesende Räte werden genannt: Kanzler Johann, Postulat zum Bischof von Worms; Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister; Erkinger von Rodenstein, Marschall; Engelhard von Neipperg, Ritter; Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg; Eitel von Sickingen, Ritter; Doktor Peter Wacker; Doktor Hartmann von Eppingen; Hans von Wallbrunn (Walbron); Ruprecht von Erligheim; Eucharius von Venningen; Georg (Jorg) Göler von Ravensburg; Hans von Gültlingen, Schultheiß zu Heidelberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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