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Albert Cleickelin vermacht dem Kloster Bebenhausen alle seine Güter zu Kiebingen (Chobingen, Chubingen; Kiebingen, nicht aber Tübingen, wie Mone 14,103 ff angenommen hat, zumal da für diesen letzteren Ort in der Urkunde selbst die Form Thuwingen vorkommt) unter dem Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung nach besonderen Bestimmungen, je nachdem er im Lande oder außerhalb desselben sich befinde, wobei er zugleich über seine Beisetzung im Kloster und die Spende an den Konvent bei seiner Beerdigung Anordnung trifft. Ferner vermacht er dem Kloster alle seine Güter zu Pfäffingen, von welchen jährlich 7 Pfund Heller an Mechthild von Weil (Wile) entrichtet werden sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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