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Bartlin Reuber, seßhaft zu Schönbronn, wegen strafbarer Handlungen gef., jedoch auf Fürbitten frommer Leute mit der Auflage wieder freigel., fortan in keine offene Zeche mehr zu gehen und keine Wehr zu tragen - welche Artikel ihm jedoch nachgelassen sind - verspricht U. Er stellt drei Bürgen, die im Falle des Bruchs dieser Verschreibung sich an dem Ort, wohin sie gemahnt würden, stellen und solange dort verharren sollen, bis dem Landesherrn Genüge geschehen ist. - Bürgen: 1) Simon Krydlin 2) Melchior Fölmlin und 3) Martin Reuber, alle zu Schönbronn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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