Johann Baltges, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Anstett Weickmann und seiner Ehefrau Katharina über 30 Gulden gegenüber Bernhard Heußer, Präsenzmeister des St. German- und Moritz-Stifts zu Speyer.