Haberhans zu Laufen schwört Urfehde nach Entlassung aus dem Gefängnis der Schenken Christof und Jörg, in das er kam, weil er "bei einem Aufruhr, der zu Seiffertzhofen entstand und in den sich Jakob Gogkel von Wengen mischte, sich bewaffnet widersetzte, als die Vögte von Gröningen und Sulzbach Gogkel nach Gröningen zur Verwährung schicken wollten und erklärte, Gogkel wäre sein Gefangener und er wolle ihn behalten, ferner, weil er vor etlichen Jahren Floßholz aus den Wäldern der Schenken wegführen ließ"; er zahlt 25 fl. Strafe. Bürgen: Haberhans zu Weiler, Ulrich Berrit daselbst, Leonhard Betz zu Rötenberg, Hans Seibolt, gen. Mülhans, auf der Wintbachmühle, Hans Weber auf dem Herberg, Hof Hänslin zu Crasperg, Leonhard Berrit zu Bröckingen, Hofhans zu Laufen, sein Sohn, Tochtermann und Freund.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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