Revers des Michel Bücheler und Genossen gegenüber dem Kloster Bebenhausen um dessen Höfe zu Plieningen mit der Verpflichtung, ihr Erbgut innerhalb einer bestimmten Zeit, das heißt nach Ablauf (Verfluss) von 6 Jahren, zweihändig zu machen und später durch Auslosung oder Abfindung in eine Hand zu bringen