Jakob Hoß aus Pfullingen, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung und verbotenen Fischfangs in herrschaftlichen Gewässern bei Pfullingen zu Urach gef., jedoch aus Gnade und auf Fürbitten seiner Freundschaft mit der Auflage freigel., seine Atzung selbst zu bezahlen, dergleichen strafbare Handlungen künftig zu unterlassen, sich vielmehr unverdächtig und wohl zu verhalten, sein Leben lang den Flecken Pfullingen und dessen Zwing und Bann nicht mehr zu verlassen, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen und keine offene Zeche mehr zu besuchen, gelobt unter Eid, diese Bedingungen zu befolgen, und schwört U. J. Hoß war schon früher wegen verdächtigen, ungebührlichen Verhaltens zu Urach gef. und gegen das eidliche Versprechen, sich künftig wohl zu verhalten, wieder freigel. worden. Er stellt fünf Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle des Bruchs dieser Verschreibung binnen Monatsfrist auf erfolgte Mahnung wieder der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls 200 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Hans Hipp 2) Jakob Brendlin 3) Hans Mundrichinger, alle zu Pfullingen 4) Hans Hoß aus Mähringen 5) Kaspar Strobel zu Metzingen.