Streit um die Erbgüter des Derich Leuch zu Zons (in Q 14 genannt) zwischen dessen Kindern aus drei verschiedenen Ehen. Die Appellanten beklagen, daß nur die Kinder aus erster Ehe einen alleinigen Erbanspruch haben sollen. Diese Ungerechtigkeit sei durch die Reformation von 1538 und verschiedene Abschiede gemildert worden. Sie berufen sich von einem Schiedsspruch oder Laudum der 1. Instanz mit Hinzuziehung eines unparteiischen Rechtsgelehrten vom 10. Sept. 1568 an das RKG.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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