Franz Friedrich Sigmund August, Reichsfreiherr Böcklin von Böcklinsau, Herr zu Rust, Bischheim am Saum und anderen Orten, herzoglich Württembergischer Kammerherr und adeliger Beisitzer beim Magistrat der freien königlichen Stadt Straßburg, trifft mit Cerf Berr, entrepreneur général des fourages und preposé général im Elsass ein Arrangement, wonach zu Bischheim der Vorsänger künftig vom Schirmgeld befreit sein soll, der Rabbiner ebenfalls von allen Abgaben befreit sein soll, ausgenommen die 6 fl., die Cerf Berr bereits am 1. Februar 1766 (1764?) angeboten hatte, die .... plätze an verschiedenen Orten in Bischheim, die nicht nur den Christen als Markt und für das Vieh sondern auch den Juden dienen, die dort ihre Zeremonien am Sabbath halten, beibehalten werden sollen,der Cerf Berr wegen seiner Verdienste künftig von Schirmgeld und anderen Abgaben befreit sein soll und ihm erlaubt wird, eines oder mehrere seiner Kinder zu verheiraten und diese in Bischheim zu etablieren, ohne dass die Herrschaft dafür Aufnahmegebühr verlangt, ausgenommen die jährlichen Schutzgebühren, wofür Cerf Berr der Herrschaft als douceur zwei schöne Brillantringe überlässt. (S.: der Aussteller m. Unterschrift) Kop. Pap.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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