Hans Franck aus Winnenden, daselbst gef. und mit "Urteil und Recht" außer Landes verwiesen, weil er des Nachts über die Stadtmauer in die Stadt eingestiegen war, schwört U. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung, namentlich wenn er künftig auf dem Gebiet des Fürstentums angetroffen werden sollte, wird er "ohne Recht" vom Nachrichter hingerichtet werden.