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Reskript an den Vogt zu Cannstatt Jacob Hofstetter über die Durchführung des Verfahrens gegen die gefangenen Anhänger von Schwenkfeld.
- Beiziehung des Theologen Valentin Vannius. Den Gefangenen sei zwar Strafe anzudrohen, wenn sie nicht von ihrem "Irrthumb" ablassen, sie sollen aber v.a. anhand der Schrift zur Einhaltung der Kirchordnung angehalten werden und sich zu den entsprechenden Artikeln der Kirchordnung erklären.
- "Am anndern" hat Hofstetter als Vogt "mit ganzem Vleiß und ernst fursehung zu thun", dass die beiden im Bericht erwähnten ungetauften Kinder der Frau - der Frau von Endriss Neff (?) - sollen gemäß Kirchenordnung in der Cannstatter Kirche "mit höchster solemnitet" getauft werden.