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Henningus Didermann, Prior, Ludgerus van Blekenstede, Propst, u. das Gemeine Capitel des Klosters St. Ludgeri vor Helmstedt bekennen, daß Ihr Abt, Herr Johann Stecke, Ihr gnädiger Herr, um der ihm von Ihnen genannten Propste geleisteten Dienste willen Ihnen seinen Baumgarten zu gemeinschaftlichem Gebrauch u. Genuß auf 40 Jahre gegeben habe (cf. Urk. Nr. 114 dies. Rep.), nach deren Ablauf der Garten mit seinen Zubehörungen dem Abte u. seinen Nachfolgern zu weiterer Verleihung an die Capitelspersonen heimgefallen sein solle. - Dat. anno domini 1440 ipso die Cosme et Damiani (27 Sept.) Der Text Deutsch. - (Mit dem angehängten, beschädigten, Siegel des Capitels zu Helmstedt.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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