Henningus Didermann, Prior, Ludgerus van Blekenstede, Propst, u. das
Gemeine Capitel des Klosters St. Ludgeri vor Helmstedt bekennen, daß Ihr
Abt, Herr Johann Stecke, Ihr gnädiger Herr, um der ihm von Ihnen genannten
Propste geleisteten Dienste willen Ihnen seinen Baumgarten zu
gemeinschaftlichem Gebrauch u. Genuß auf 40 Jahre gegeben habe (cf. Urk. Nr.
114 dies. Rep.), nach deren Ablauf der Garten mit seinen Zubehörungen dem
Abte u. seinen Nachfolgern zu weiterer Verleihung an die Capitelspersonen
heimgefallen sein solle. - Dat. anno domini 1440 ipso die Cosme et Damiani
(27 Sept.) Der Text Deutsch. - (Mit dem angehängten, beschädigten, Siegel
des Capitels zu Helmstedt.)