Friedrich Wilhelm, König von Preussen, belehnt seinen Kämmerer Giesbert Christian Friedrich von Romberg mit dem Haus Brüninghausen, mit dem Hof zu Boevinghausen. In Vertretung des v. Romberg erfolgt die Belehnung an dessen Bevollmächtigten den Criminalrat Joh. Friedr. Wilh. Davidis in Gegenwart des clev. märk. Regierungspräsidenten Otto Georg Albrecht von Rohr und des Geh. Regierungsrats Werner Reinhard Bernhard von Müntz als Lehnmänner. In Vertretung leistet Davidis auch den üblichen Lehnseid. Gegeben Emmerich. Unterschrift: v. Rohr; Maassen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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