Notariatsinstrument über die Aussage des Gerichts zu Großweier zur Gerichtsherrlichkeit des Philipp von Seldeneck im ganzen Kirchspiel Großweier, Bestimmung dessen Gebiets und der Zehntpflichtigkeit, Verpflichtungen der Grundbesitzer, insbesonders zur Umzäunung, zu Hutpfennig, Bannmarke und Meßnergarbe, alles einschließlich derer von Frohnrod