Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind die Ulmer Bürgerin Barbara geborene Mirdel, Witwe des Webers Kaspar Häberle, sowie die Weber und Ulmer Bürger Eberhard Häberle und Konrad Molfenter als ihre und ihrer drei Söhne vom Rat verordnete Pfleger erschienen. Sie haben erklärt, dass sie ein ihren Pfleglingen gehörendes Haus mit Hofstatt und Höflein in Ulm in der Kandtnergasse [Lit. C 332 = Herrenkellergasse 29], das ihnen nicht mehr länger nützlich ist, an den Ulmer Bürger, Weber und Kaminfeger ("kemmetkehrer") Zimprecht Ostertag verkauft haben. Laut Einträgen in den Stadtpfandbüchern ist der Besitz mit mehreren Hypotheken belastet. Der Käufer hat ihnen dafür 125 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlt. Da sie aber bei dem Verkauf lediglich als vom Rat bestellte Pfleger gehandelt haben, können sie dem Käufer seinen Kauf nicht beurkunden. Der Rat entscheidet, dass der Verkauf gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts erfolgt ist und der Erlös zum Nutzen der Pfleglinge verwendet wurde. Er erlangt daher Rechtsgültigkeit, wenn er dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet wird.