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Mechthild, "eheliche Wirtin an Gottes Statt" des verstorbenen Friedrichs des Ifflingers, verschreibt einen Hof zu Unterjettingen ihrem Sohn im Benediktinerorden und nach ihm ihren anderen Kindern als Leibgeding [Rente].
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Mechthild, "eheliche Wirtin an Gottes Statt" des verstorbenen Friedrichs des Ifflingers, verschreibt einen Hof zu Unterjettingen ihrem Sohn im Benediktinerorden und nach ihm ihren anderen Kindern als Leibgeding [Rente].