Der Ritter Goldstein von Gattenhofen und seine Ehefrau Anna, gesessen zu Dörzbach (Tortzbach), bekennen: Abt, Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben ihnen ihren Hof mit seinen Zugehörungen in Dorf und Gemarkung Rödelsee (Ro/e/telse) gegen festgelegte jährliche Abgaben und Dienstleistungen zu Erbrecht verliehen. Die Abgaben sind an den Cellerar des Klosters zu entrichten. 1375 an sant Vrbans tage des heiligen babests. Aussteller: Goldstein von Gattenhofen. Empfänger: Kloster St. Stephan