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König Heinrich (VII.) befreit die Güter, welche das Kloster Bebenhausen in Esslingen besitzt oder besitzen wird, von allen Abgaben und verbietet seinen dortigen Dienstleuten und Bürgern, dieselben damit zu beschweren.
König Heinrich (VII.) befreit die Güter, welche das Kloster Bebenhausen in Esslingen besitzt oder besitzen wird, von allen Abgaben und verbietet seinen dortigen Dienstleuten und Bürgern, dieselben damit zu beschweren.