Conradt von Ellrichshausen zu Crailsheim verleiht an Hans Matther zu Ellrichshausen zu Erblehen 1 1/2 Morgen Gereutäcker in der Beckklinge unter der Bedingung, dass sie nie zu Egerten liegen gelassen werden, gegen eine feste Jahresgült von 3 Pfund Pfennig auf Michaelis; Bestandgeld bei Todesfall des Lehensmanns: 1 Gulden von 10 Gulden Vermögen.