Vergleich zwischen Hans Norr, Waldvogt zu Nagold, im Namen Herzog Christophs von Württemberg, und Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Nagold: Die Güter, die innerhalb der Weidsteine gegen das Schloss zu umgebrochen wurden, sollen der Herrschaft gehören; die Stadt Nagold darf aus dem Fichtenwäldchen mit Wissen des Waldvogts für gemeinnützige Bauten Holz schlagen, auch Brennholz für das Sondersiechenhaus holen, verkaufen sollen sie aber kein Holz; die Waldfrevel sollen nach der Forstordnung gerügt werden. Wenn innerhalb der Weidsteine Wüstfelder mit Wald bewachsen, gehört das Holz zum Schloss; zur Ernte dürfen die Nagolder für sich Weiden im Aichwäldchen schneiden; wegen des alten Weges am Kalkofen herab gegen die Nagold soll es beim Alten bleiben; sonst sollen die alten Verträge in Geltung bleiben, 6. September 1553; Konzept mit Unterschrift des Balthasar von Gültlingen und eine Abschrift