Johannes Wickelbein und seine Ehefrau Katharina bekennen: Abt Konrad [Lengerit], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben ihnen ein Viertel des Klosterhofes in Gadheim (Gadem) zwischen Veitshöchheim und Güntersleben laut einer im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag gegen festgelegte jährliche Abgaben und Dienstleistungen zu Erbrecht verliehen. Die Beliehenen verpflichten sich eidlich zur Einhaltung des Leihevertrages. Auf ihre Bitte siegeln die Ritter Gottfried von Stettenberg und Berthold von Wiesenthau. Der geben ist 1465 am mitwochen nach vnser lieben Frawen tag als sie entphangen wart. Aussteller: Johannes und Katharina Wickelbein. Empfänger: Kloster St. Stephan