Kurfürst Philipp von der Pfalz einigt sich, nachdem es zu Lebzeiten Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz zu Streitigkeiten mit der Stadt Oppenheim gekommen war, mit dem dortigen Rat und nach Beratung mit seinen Hofräten, hinsichtlich Fisch- und Eiswasser auf dem Rhein. Diese sowie ein Werth, der Salmengrund, das "Himmelreich" genannte Wasser und alles im Bereich zwischen Oppenheim und der Höhe bei "Kulsbronnen" und der Kühl-Placke [bei Geinsheim] werden fortan durch den Pfalzgrafen geschützt und geschirmt. Ausgenommen ist das Werth "Pfannenstiel" mit seinen Anhängen und Eisbrüchen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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