Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er mit Swicker und Konrad von Sickingen, Bernhard, Swicker und Philipp von Schauenburg (Schawen-) und Ruprecht von Erligheim eine Einigung über die 2.000 Gulden, die sie bei einer Teilung zu viel genommen hatten, erzielt hat. Vier Erben des Swicker [VII.] von Sickingen (+), Ritter, hatten 7.000 Gulden geteilt, wobei sie doch nicht mehr 5.000 Gulden hätten teilen sollen, nachdem das Geld von einer Verschreibung Swicker über 9.000 Gulden herrührte, die dieser von den Vorfahren des Pfalzgrafen hatte, die jedoch bereits bis auf 5.000 Gulden gelöst war. Die von Schauenburg und Ruprecht von Erligheim waren strittig über 1.000 Gulden, die Kurfürst Philipp ihnen mit den 1.800 Gulden verrechnet hat, die Katharina von Sickingen, Witwe des pfalzgräflichen Hofmeisters Jörg von Schauenburg, nach der Erbteilung zugestanden haben. Nach Abzug der zuviel genommenen 1.000 Gulden hat Kurfürst Philipp dem Philipp von Schauenburg 316 Gulden und dem Swicker von Schauenburg 200 Gulden gereicht, wobei er noch 235 Gulden zu geben schuldig bleibt, die er dem Swicker von Schauenburg zum nächsten St. Johannistag [24.06.] reichen will. Sodann soll dem Pfalzgrafen der Hauptbrief über 9.000 Gulden übergeben werden, der derzeit beim Bischof [Johann] von Worms, seinem Kanzler, hinterlegt ist. Weiter soll dem Swicker von Schauenburg die Summe der 235 Gulden von dessen Brüdern und Miterben auf 800 Gulden aufgestockt werden, wobei Philipp von Schauenburg 216 Gulden und 7 Schilling Straßburger [Pfennige], die Erben der Katharina - nämlich die Brüder Bernhard, Swicker und Philipp von Schauenburg und Ruprecht von Erligheim wegen dessen Ehefrau - jeweils 88 Gulden geben sollen. Nach Entrichtung aller Gelder soll die Angelegenheit geschlichtet sein.