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Kaiser Karl (IV.) verleiht nach dem Ableben des Grafen Ulrich des Älteren zu Helfenstein dessen Kindern und ihren Erben alle Herrschaften, Grafschaften, Erbschaften, die der Verstorbene von Kaiser und Reich innegehabt hat.
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Kaiser Karl (IV.) verleiht nach dem Ableben des Grafen Ulrich des Älteren zu Helfenstein dessen Kindern und ihren Erben alle Herrschaften, Grafschaften, Erbschaften, die der Verstorbene von Kaiser und Reich innegehabt hat.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 95 Bü 2}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 1. Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen >> Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen, Teil 2
1372 Mai 13 (donnerstag vor pfingsten)
Urkunden
Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen, Teil 2