Mainz, 1588.01.22. (Richter Johann Diether Reutter). Eheberedung zwischen dem Leiendecker Hermann Ochs (in der Überschrift zu Oth verbessert) und Anna, Ww. Martin Beyers: Er bringt in die Ehe eine Tochter (Ottilia) aus seiner Ehe mit Els; diese erhält als Mutterteil im Voraus 20 fl. Sie bringt 2 Kinder (Barthel und Anna Maria) aus voriger Ehe mit; diese erhalten als Vaterteil im Voraus 50 fl. (vererbbar von einem aufs andere). All diese Kinder erhalten Einkindschaft zugesichert. Für den Fall des kinderlosen Todes wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so erhält sie aus seiner Nahrung 30 fl.; stirbt sie zuerst, so erhält er aus ihrer Nahrung 20 fl. Z.: 1) Jakob Krießfeller, Schneider, und Hans Buhel von Köln, beide als Vormünder des Kindes Hermanns; 2) Konrad Werumb und Barthel Helmschrott, beide als Vormünder der Kinder Annas; 3) Niklas und Jakob Bayer, Brüder. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg).

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