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Hans Hauber von Nabern, wegen Schlaghändel mit Wolf Bayer, Martin Hüpsch und Hans Müller, von denen er den Erstgenannten verwundet hatte, und wegen jahrelang trotz zahlreicher Ermahnungen der Obrigkeit fortgesetzter übler Haushaltung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder eine Verschreibung aufzurichten und darin zu verschreiben, sich künftig wohl zu verhalten, alle Zechen zu meiden, keine Waffen zu tragen, außerdem die Atzung zu bezahlen, wählt die Verschreibung, verpflichtet sich zur Einhaltung aller genannter Bestimmungen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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