Adam Gerber, B. zu Kirchheim u.T., wegen falscher Weinabrechnungen, die er in seinem Dienst als Schloß- und Herrenküfer verübt hat, zu Kirchheim gef., nach erfolgter Rechnungsprüfung, die auf seine und des Kellers Veranlassung durch verordnete Prüfer stattfand, unter der Bedingung wieder freigelassen, daß er dem Herzog 3.000 Gulden verbürge, seine Atzung bezahle, darüber eine Verschreibung gebe und sich jederzeit auf Anforderung wieder stelle, nimmt dies dankbar an, verpricht, sich jederzeit zu stellen, Rechenschaft abzulegen und Erstattung zu leisten, setzt sein eigenes Hab und Gut in Höhe der genannten Bürgschaft zur weiteren Sicherheit ein und schwört U. Er stellt ferner 6 Bürgen, die im Fall, daß er sich nicht stelle oder diese U. übertrete, mit gen. 3.000 fl dem Hz. verfallen sein sollen. Seine Betrügereien waren von Silvester Ecker, Keller zu Kirchheim, in der Jahresabrechnung für die Zeit von Georii 1563 bis Georii 1564 aufgedeckt worden. Bürgen: Die ehrbaren Hans und Ulrich Rechlin, Gebrüger, Matheus, Yselin und Margarete, Hans Rechlins Witwe, alle wohnhaft zu Jesingen, Martin Gusel von Zell und Hans Gerber, Br. zu Kirchheim, seine Brüder, Vettern und Basen.