Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhaber des Patronatsrechts haben den Priester der Diözese Konstanz Johann Rennhart auf die Kaplanei am Georgsaltar in der Pfarrkirche zu Geislingen [a. d. Steige/Lkr. Göppingen] präsentiert. Daher leistet er vor ihnen in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad Locher von Ehingen [Alb-Donau-Kreis], der dies auch beurkundet, sowie der hinzugebetenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz obligatorischen Eid. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt Ulm in weltlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung der mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Verleihung einer anderen kirchlichen Pfründe, Verstößen gegen diese Bestimmungen sowie persönlichen Verfehlungen wird er auf die Pfründe nach Aufforderung durch den Rat der Stadt Ulm durch seine Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, freiwillig Verzicht leisten.