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Streitsache des Peter Menger, Bürger und Seidenhändler in
Wismar, gegen Christian Span(ne)mann bzw. dessen Witwe Anna Magdalena
Meyer, jetzt die bremischen Landstände, wegen Schuldforderung, jetzt
Exekution
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Streitsache des Peter Menger, Bürger und Seidenhändler in
Wismar, gegen Christian Span(ne)mann bzw. dessen Witwe Anna Magdalena
Meyer, jetzt die bremischen Landstände, wegen Schuldforderung, jetzt
Exekution
Schwedisches Regierungsarchiv >> 2 Inneres (Landessachen) >> 2.2 Spezielle Landessachen >> 2.2 13 Landesschulden des Erzstifts Bremen, auch Gläubiger des Verdener Domkapitels
1682-1683
Enthält: Tribunalsmandate an die Regierung vom 27. März und 22. November 1682 wegen Auszahlung der Schuldforderung an Menger, mit beigefügten Gesuchen Mengers an das Tribunal (mit Anlagen, u.a. Abrechnung); Zahlungsmandat der Regierung an die bremischen Stände vom 15. Dezember 1682; Gesuche Mengers an die Regierung vom 27. September und 15. November 1683 um Exekution
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.