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Herzog Primissel ... zu Teschin ((1)), gibt als Hofrichter des König Wenzel in Nurenberg ((2)) auf Anfrage des Bischof Dietrich von Regensburg Gerichtsbrief dahingehend, dass kein Bischof ohne Konsens u. Mitbesiegelung durch sein Domkapitel Schulden machen oder Güter verpfänden darf, die er nicht wärhrend seiner eigenen Lebenszeit wieder ablösen kann. ((3)). S: kk. Hofgericht. A: Teschen (pl. Cieszyn, Woiwodschaft Schlesien, Polen), Herzogtum: Herzöge \ Przemislaus I.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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