Ludwig Sultzbacher, B. zu Stuttgart, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau und Verschwendung seiner Habe zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., mit seiner Frau und jedermann fortan friedfertig zu leben und erstere nicht mehr zu mißhandeln, gelobt dies eidlich und schwört U.