Balthasar Bäder, B. zu Sindelfingen, wegen Bruchs einer älteren Verschreibung und strafbarer Handlungen im Rückfall zu Sindelfingen gef., jedoch auf seine eigene und die Bitte seiner Freunde freigelassen, gelobt fortan weder Leib noch [Gut] zu entfremden, keine Drohworte mehr zu gebrauchen und schwört U. Balthasar Bäder war vordem wegen Drohungen ins Gefängnis gekommen, hatte deswegen eine Verschreibung errichtet und darin gelobt, weder Leib noch Gut zu entfremden. Ferner war er gegen Auberlin Schertlin aus Leonberg vertädingt worden. Trotz dieser Verschreibung hatte er hernach mit versteckten Worten wiederum Drohungen ausgesprochen und war in die Freiung geflohen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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