1660, Juli 9; Jork Bürgermeister, Hauptleute und Vögte des Alten Landes bestätigen die den zum Kochschen Hof in Hollern gehörigen Ländereien im Jahr 1656 erteilte Exemtion und erklären sie zukünftig für adlig frei. Ausf., Papier mit einem Oblatensiegel

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Niedersächsisches Landesarchiv
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